Neue Schlappe für Leo Kirch vs Deutsche Bank
Weiter kein Schadensersatz von der Deutschen Bank in Sicht: Auch das Münchner Landgericht schmettert Leo Kirchs Klage ab. Am Freitag könnte er persönlich vor dem Oberlandesgericht aussagen.
Leo Kirch kommt nicht weiter. Gut acht Jahre nach der Pleite seines Medienimperiums hat er im Schadenersatzstreit mit der Deutschen Bank eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht München I hat am Dienstag eine milliardenschwere Schadenersatzforderung zurückgewiesen. Nicht nur das: Auch die entsprechende Klage haben die Richter damit in allen Punkten abgeschmettert.
Leo Kirch hat in diesem Verfahren versucht, vor der 33. Zivilkammer einmal mehr seine Ansprüche gegen das Geldinstitut durchzusetzen (AZ: 33 09550/07). Ein Schadenersatz von rund 1,3 Milliarden Euro steht im Raum. Kirchs Anwälte wollen nun gegen das Urteil vorgehen. Der Streit dürfte ergo weitergehen.
Hintergrund: Kirch macht nach wie vor den früheren Bank-Chef Rolf Breuer für die Insolvenz seiner KirchGruppe verantwortlich. Breuer hat damals, wenige Monate vor der Pleite im Frühjahr 2002, in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Der Bundesgerichtshof hat 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - aber nur bei der Printbeteiligungs GmbH, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern bündelte. Das Gericht gelangt nun zur der Überzeugung, dass der Printbeteiligungs GmbH kein Schaden entstanden sei. Weder Breuer noch Kirch sind am Dienstag bei der Verhandlung gekommen.
Zu einem Showdown könnte es am 25. Februar kommen: In einer weiteren Auflage könnten Kirch und Breuer voraussichtlich an diesem Freitag im Oberlandesgericht erstmals persönlich vor Gericht aufeinander treffen. Dort geht es um die Schadenersatzforderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. In erster Instanz hat das Gericht allerdings bereits verneint, dass die KGL Pool Vertragsbeziehungen zur Bank unterhalten hat - und Schadenersatz abgelehnt.