
Neuschwanstein ist keine Marke mehr
Niederlage für die Bayerische Schlösserverwaltung: Ihr wohl bekanntestes Wahrzeichen, das Schloss Neuschwanstein, ist als Marke gelöscht worden.
Niederlage für die Bayerische Schlösserverwaltung: Ihr wohl bekanntestes Wahrzeichen, das Schloss Neuschwanstein, ist als Marke gelöscht worden. Das entschied das Bundespatentgericht. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Patent- und Markenamts.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Name Neuschwanstein als Bezeichnung eines herausragenden Kulturguts Allgemeingut sei. Der Begriff sei deswegen "einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen". Die Marke war von der Bayerischen Schlösserverwaltung für eine Vielzahl von Produkten eingetragen worden. Unter anderem umfasste die Liste Kerzen, Gelees, Konfitüre, alkoholische Getränke außer Bier, Musikinstrumente, Brot und Speiseeis.
Die Schlösserverwaltung zeigte sich natürlich enttäuscht über die Löschung. Man habe sich die Marke eintragen lassen, um groben Unfug und Missbrauch zu verhindern, sagte ein Sprecher: Wenn jemand beispielsweise Schnaps oder Dessous auf den Markt hätte bringen wollen – Dinge, die nicht mit der Würde des Ortes vereinbar seien. Ausgangspunkt für die Eintragung der Marke sei gewesen, dass sich vor Jahren eine "dubiose Organisation" die Internetseite www.neuschwanstein.de gesichert habe, sagte der Sprecher.
Endgültig abgeschlossen ist das Thema juristisch noch nicht. Das Bundespatentgericht hat eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof teilweise zugelassen. Bei der Schlösserverwaltung prüft man diese Möglichkeit.