
Nutzungsrechte: Kabelnetzbetreiber kassieren Schlappe
Das Kammergericht Berlin urteilt, dass die VG Media zu Recht eine Vergütung für die Weitersendung der Inhalte durch Kabelnetzbetreiber fordert, denn es seien die Sender, die dem Netzbetreiber eine Leistung erbringen - und nicht umgekehrt.
Die deutschen Kabelnetzbetreiber kommen nicht umhin, sich die erforderlichen Nutzungsrechte für TV- oder Radioinhalte von der Verwertungsgesellschaft VG Media vertraglich einräumen zu lassen. Das hat jetzt das Oberste Berliner Gericht entschieden und damit in letzter Instanz das Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2008 bestätigt. Das teilt die VG Media, Verwertungsgesellschaft privater Fernseh- und Hörfunksender am Donnerstag mit.
Hintergrund: Ein mittelständischer Kabelnetzbetreiber aus Berlin hatte versucht, die Vergütungspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich anzuzweifeln. Er wollte die Forderung der VG Media nach Zahlung einer angemessenen Vergütung gerichtlich überprüfen lassen. Das Berliner Kammergericht urteilt, dass die VG Media zu Recht eine Vergütung für die Weitersendung der Inhalte durch Kabelnetzbetreiber fordert, denn es seien die Sender, die dem Kabelnetzbetreiber eine Leistung erbringen und nicht umgekehrt, so die Begründung. Damit sei die Vergütungspflicht der Netzbetreiber grundsätzlich zu Gunsten der privaten TV-und Hörfunk-Unternehmen geklärt.
Die VG Media teilt weiter mit, dass laut Gericht die Kabelverbände mit ihren Bemühungen für die Abschaffung des Kabelweitersenderechtes schon bei der Gesetzgebung gescheitert seien. Dies könne nun nicht auf dem Rechtsweg korrigiert werden, so die Verwertungsgesellschaft. Die VG Media sitzt in Berlin und vertritt 37 private TV- und 65 kommerzielle Hörfunksenderm, darunter RTL und die ProSiebenSat.1-Familie. Zuletzt hat die Gesellschaft einen Streit mit Verlegern ausgefochten, in dem es um die Nutzung von bewegten Inhalten für die elektronischen Programmführer EPGs der großen Verlagshäuser gegangen ist.