
Ottfried Fischer gewinnt Prozess um Sex-Video
Wegen Nötigung ist ein Ex-Mitarbeiter der "Bild" zu 14.400 Euro Strafe verurteilt worden. Der Axel-Springer-Verlag hält die Entscheidung für "falsch".
Im Prozess um ein heimlich gedrehtes Sexvideo, auf dem der Schauspieler und Kabarettist Ottfried Fischer zu sehen ist, hat das Amtsgericht München einen früheren Journalisten der "Bild-Zeitung" und vier Vertreter des Rotlichtmilieus zu Geldstrafen verurteilt. Fischer trat in dem Prozess selbst als Zeuge auf.
Der ehemalige Mitarbeiter des Boulevardblatts muss 14.400 Euro Strafe zahlen und gilt nun als vorbestraft. Vier Mitangeklagte erhielten Geldstrafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Sie hatten im Prozess gestanden und sich bei Fischer entschuldigt.
Mit diesem Urteil ist das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt: Richter Hilmar Buch sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Journalist im Sommer 2009 ein Video mit Aufnahmen Fischers beim Sex mit Prostituierten für 3.500 Euro gekauft hatte. Die beiden Männer und Frauen waren angeklagt, weil sie das Video heimlich in Fischers Münchner Wohnung aufgenommen und das Material zum Verkauf angeboten hatten. Mit dem Video habe der Journalist den Schauspieler unter Druck gesetzt und ihn zur Mitarbeit an drei Bild-Artikeln bewegt. "Solange Sie diese CD nur haben, ist das in Ordnung. Aber wenn Sie sich diese CD nutzbar und gleichzeitig Druck machen, dann ist es eben kein legaler Journalismus mehr", sagte der Richter Buch.
Ottfried Fischer verfolgte das Verfahren als Nebenkläger. Ohne das Video, sagte der 56-Jährige als Zeuge, hätte er das Interview wohl nicht gegeben. "Dann hätte ich eigentlich keinen Grund gehabt." Normalerweise arbeite er mit der "Bild-Zeitung" nicht zusammen.
Unmittelbar nach dem Prozess hat Ottfried Fischer seine PR-Beraterin entlassen. "Der Agenturvertrag ist mit sofortiger Wirkung einvernehmlich aufgehoben worden", sagte Fischers Anwalt Christoph Knauer am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Grund für die Entscheidung war offensichtlich die Aussage der 59-Jährigen vor dem Amtsgericht München. Sie hatte sich am Montag weitgehend den Angaben eines angeklagten ehemaligen "Bild"-Mitarbeiters angeschlossen und bestritt, dass dieser sie unter Druck gesetzt hatte.
Der Journalist will nun gegen seine Verurteilung Berufung einlegen. "Wir finden, dass die mündliche Begründung in der Hauptverhandlung einerseits die Pressefreiheit grundsätzlich verkennt, andererseits die Ergebnisse der Beweisaufnahme nicht zutreffend würdigt", so der Verteidiger Spyros Aroukatos gegenüber der dpa. Auch der Springer Verlag kritisierte die Entscheidung als "falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar."