Die Staatsanwaltschaft widerspricht: "Ein Bankräuber muss nicht sagen, was passiert, wenn man seinen Forderungen nicht nachkommt", hatte Staatsanwalt Kai Gräber im Plädoyer angeführt. Das gelte auch für den Angeklagten und seine Anspielung auf den Besitz des Videos, dass Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt.

Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. "Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird", sagte der Schauspieler. "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

Für den Schauspieler und Kaberettisten ("Ottis Schlachthof") ist das nicht die einzige schwierige Nachricht der vergangenen Zeit: Als Testmonial für das Möbelhaus XXXLutz wird er künftig auch nicht mehr tätig sein. (dpa/aj)


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.