
Presserat: Missbilligung für "Bild" wegen Gaddafi-Titel
Der tote Gaddafi darf gezeigt werden - allerdings nicht so drastisch, wie es die "Bild"-Zeitung getan hat. Das Springer-Blatt und ein weiterer Boulevard-Titel kassierten dafür eine Missbilligung des Deutschen Presserats. Der sprach außerdem zwei Rügen Titel aus.
Der tote Gaddafi darf gezeigt werden - allerdings nicht so drastisch, wie es die "Bild"-Zeitung getan hat. Das Springer-Blatt und ein weiterer Boulevard-Titel kassierten für die Darstellung des ermorderten Diktators eine Missbilligung des Deutschen Presserats. In dem Bild des "blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergößert" sieht das Gremium vor allem einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes (Ziffer 11 des Pressekodex).
"Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben", so der Presserat, dessen Beschwerdeausschüsse am 6. und 7. Dezember in Berlin getagt hatten. 49 Beschwerden über die Berichterstattung zu Muammar Al-Gaddafis Tod hatte es gegeben. Doch es gehöre zu den Aufgaben der Presse, "auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten", so der Presserat. Die Darstellung des toten Gaddafi verstoße daher "nicht per se" gegen den Grundsatz der Menschenwürde. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin des Gremiums, dass eine der Missbilligungen gegenüber der "Bild"-Zeitung ausgesprochen wurde. Grundsätzlich werden die betroffenen Medien nur bei Rügen bekanntgegeben.
Davon sprach der Presserat bei seiner Sitzung zwei aus: Die Zeitschrift "Das Neue" (Bauer) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über den TV-Moderator Jörg Pilawa. Darin ("Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich") hatte das Magazin über den Zustand von Pilawas Ehe spekuliert. Der Fernsehmann trat selbst als Beschwerdeführer auf. Aus Sicht des Presserats verstieß "Das Neue" gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 des Kodex - das Blatt habe Vermutungen zur Tatsache stilisiert.
Wegen Schleichwerbung wurde die "Auto-Zeitung" (ebenfalls Bauer) gerügt. Im Gebrauchtwagen-Sonderheft 2012 wurde die Werkstattkette A.T.U. samt Angebotspreisen sowie Hinweis auf die Website beschrieben, begleitet von einem Interview mit dem Geschäftsführer der Firma und Fotos, die das Logo deutlich zeigten.
Insgesamt behandelten die Ausschüsse 158 Beschwerden. Neben den zwei Rügen gab es 16 Missbilligungen und 27 Hinweise. In 72 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet.