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Programmie-Streit: ProSiebenSat.1 muss Großteil des Verfahrens zahlen

Die Kündigung sämtlicher Vertragsbeziehungen und die Untersagung jeglicher Nutzung von Programminformationen stelle den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ProSiebenSat.1 dar, urteilt das Hamburger Landgericht.

Text: Petra Schwegler

3. Juli 2009

Der harte Streit zwischen Programmie-Verlagen und privaten TV-Sendern geht in eine neue Runde. Das Landgericht Hamburg hat jetzt die Verfahrenskosten im Streit um eine Kündigung von ProSiebenSat.1 vorgelegt. Laut einer Mitteilung des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat das Gericht entschieden, dass der TV-Konzern zwei Drittel der Kosten trägt, die Verlage ein Drittel.

Zur Begründung heißt es: Der Antrag der Verlage habe im Grundsatz Aussicht auf Erfolg gehabt, er sei nur inhaltlich zu weit gefasst gewesen. Die Kündigung sämtlicher Vertragsbeziehungen und die Untersagung jeglicher Nutzung von Programminformationen stelle den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ProSiebenSat.1 dar, so der Kadi. Auf dem Markt der Programminformationen für ihre Sendungen seien die Sender alleinige Anbieter. ProSiebenSat.1 habe die Verlage in Ausnutzung dieser marktbeherrschenden Stellung behindert, als der Sender durch die Kündigung in Aussicht stellte, die Zeitschriftenverlage von sämtlichen Programminformationen, insbesondere für die Printnutzung abzuschneiden. „Allein erkennbares Ziel dieser Maßnahme war, die Antragstellerin unter massiven wirtschaftlichen Druck zu setzen, um die eigenen Interessen auf diese Weise durchzusetzen“, zitiert der VDZ aus den Gerichtsbeschlüssen. „Damit folgt das Gericht überwiegend dem Sachvortrag der Verlage“, erklärt VDZ-Justitiar Dirk Platte. Die ProSiebenSat.1-Gruppe kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Beschlüsse Beschwerde einlegen.

Hintergrund: ProSiebenSat.1 stellt – wie alle anderen TV-Anbieter auch - Programmzeitschriften und Tageszeitungen bislang unentgeltlich Basisinformationen zum TV-Programm zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es kostenloses Promotionmaterial. Doch ProSiebenSat.1 hatte vergangenen Herbst neue Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgesetzt, die eine Vergütung dieses sogenannten Begleitmaterials vorsahen - zusätzliche Einnahmen waren in Sicht. Nachdem die Verlage diese nicht unterzeichnet hatten, kündigte der zuständige ProSiebenSat.1-Vorstand Marcus Englert alle Lieferverträge pauschal. Damit fielen auch die Basisdaten weg, die laut Urheberrecht jedoch nicht schützenswert sind. Dagegen hatten sich die Verlage via Einstweiliger Verfügung zur Wehr gesetzt. Nach einer Anhörung vor dem Landgericht Hamburg war der Streit beigelegt. Das Gericht folgt nun bei der Kostenfestsetzung im Wesentlichen der Auffassung der Verlage.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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