
RBB darf auf NPD-Wahlspot verzichten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des RBB bestätigt, einen diskriminierenden NPD-Spot nicht zu senden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Veto des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen einen Wahlspot der NPD bestätigt. Das Gericht wies einen Eilantrag der rechtsextremen Partei zurück, mit dem der RBB zur Ausstrahlung der Wahlwerbung am gestrigen Donnerstag verpflichtet werden sollte. In dem bisherigen Verfahren sei weder das Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch auf Chancengleichheit der NPD verletzt worden, hieß es in der Entscheidung.
Zuvor hatten bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Berliner Verwaltungsgericht die Haltung des Senders gegen den Wahlspot bestätigt. Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, besonders der Muslime, hieß es zur Begründung. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche ausübten. Die NPD hatte sich bei ihrer Klage auf die Meinungsfreiheit berufen.