
RTL muss die versteckte Kamera einpacken
Heimliche Filmaufnahmen des Fernsehsenders RTL in einer Arztpraxis dürfen nicht erneut ausgestrahlt werden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch in einer Einzelfallentscheidung geurteilt.
Heimliche Filmaufnahmen des Fernsehsenders RTL in einer Arztpraxis dürfen nicht erneut ausgestrahlt werden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch in einer Einzelfallentscheidung geurteilt.
Die mit versteckter Kamera gedrehten Szenen greifen in die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Arztes ein, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Sender habe das Einverständnis des Arztes nicht eingeholt und in der Folge gegen dessen Rechte am eigenen Bild und Wort verstoßen.
Das Magazin "RTL-Extra" wollte in dem Beitrag zeigen, wie leicht Patienten bei Ärzten stark abhängig machende Medikamente bekommen. Der Kläger hatte im Juli nach der Ausstrahlung eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Landgericht jetzt bestätigt hat. RTL hatte gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt und sich dabei auf die Pressefreiheit berufen. "Die Heimlichkeit der Berichterstattung war aber nicht gerechtfertigt", erklärte die Gerichtssprecherin. Der Sender hätte andere Möglichkeiten gehabt, das Thema journalistisch darzustellen.