
Rundfunkkommission: Unterbrecherwerbung bleibt in Kindersendungen verboten
Die Länder weichen von der EU-Fernsehrichtlinie ab: Sie wollen bei Werbung im Kinderfernsehen am Status Quo festhalten und Unterbrecherwerbung weiter grundsätzlich verbieten. Die Privatsender sind enttäuscht.
Die Bundesländer wollen die von der EU-Kommission vorgesehene Lockerung der Werbevorgaben im Umfeld von Kinderprogrammen nicht mittragen. Wenn die Ministerpräsidenten dem Vorhaben Ende Oktober zustimmen, bleibt Unterbrecherwerbung in Kindersendungen weiter verboten. Entsprechende Pläne bestätigt die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder innehat. Das berichtet der Kontakter in seiner am heutigen Montag erscheinenden Ausgabe.
Deutschland wird damit aller Voraussicht nach im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Status Quo beibehalten. Die EU-Fernsehrichtlinie, die in den neuen Staatsvertrag einfließen und im März 2010 in Kraft treten soll, sieht eigentlich mehr Freiheit für werbefinanzierte Sender wie Super RTL oder Nick vor. Ginge es nach Brüssel, dürften Formate mit einer Länge von mehr als 30 Minuten auch im Kinderprogramm im Halbstundentakt von Spots unterbrochen werden. Der Rundfunkkommission geht das zu weit; der Schutz der Kinder habe Vorrang, heißt es in Mainz.
Erzürnt ist der Privatfunkverband VPRT mit seinem Präsident Jürgen Doetz über den „deutschen Sonderweg“. Er verschärfe die Auswirkungen der EU-Richtlinie, die TV-Werbung ohnehin so restriktiv reguliere. ps/se