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Rundfunkrat lässt Tagesschau.de freie Hand

Der NDR-Rundfunkrat lässt den Internetauftritt der Tagesschau den Drei-Stufen-Test offenbar ohne Einschränkungen bestehen, so berichtet Spiegel Online.

Text: Uli Busch

12. Februar 2010

Die ARD darf in ihrem Internetangebot Tagesschau.de machen, was sie möchte. Nach Informationen von Spiegel Online entschied der NDR-Rundfunkrat, dass der GEZ-finanzierte Onlineauftritt den sogenannten Drei-Stufen-Test ohne Einschränkungen besteht. Damit würden die im neuen Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Einschränkungen für öffentlich-rechtliche Internetangebote über Bord geworfen.

In einem Dokument, das Spiegel Online vorliegt, heißt es: „Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu, dass der qualitative publizistische Beitrag von tagesschau.de die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt“. Als vollständig „nichtsendungsbezogenes Telemedium“ solle Tagesschau.de genehmigt werden. Damit würden weite Teile der staatsvertraglichen Begrenzungen entfallen.

Unter anderem soll nach Ansicht des NDR-Rundfunkrates gelten, dass der Internetauftritt der ARD-Nachrichtensendung als eigenständiges Angebot geführt wird, das ohne Verweis auf konkrete Sendungsbeteiligung im Internet alles anbieten darf. Zudem solle Tagesschau.de ohne weitere Prüfung unbegrenzt die Webseite ausbauen und mit Angeboten ergänzen dürfen. Der Jahresetat des Onlineauftritts solle innerhalb von vier Jahren um 50 Prozent von 4,1 auf 6,1 Millionen Euro steigen.


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Autor: Uli Busch

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