Auch Neidgefühle sieht Mediakraft als Intention hinter dem Beitrag von "Report Mainz": Die Art und Weise, wie der SWR in seinem Report-Beitrag ein junges Medium attackiere, "muss daher auch vor dem Hintergrund verstanden werden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die junge Zielgruppe nicht mehr erreichen und hier wiederholt publizistisch gegen einen Wettbewerber vorgehen", so Mediakraft, das nach eigenen Angaben als größte Online-TV-Sendergruppe in Mitteleuropa mehr als 14 Millionen Unique User und 50 Prozent der 13. bis 34-jährigen Zuschauer erreicht. Nur durch die Werbefinanzierung könne die aufstrebende Online-Video-Branche sich weiter professionalisieren. Derlei Vorwürfe gegen ARD und ZDF, die Öffentlich-Rechtlichen würden Mitbewerber mit einer vorwiegend jungen Fan-Schar unfair attackieren, sind nicht neu und zuweilen im Nachgang zu kritischen Beiträgen über private Fernsehsender aufgetaucht.

Unterdessen sehen die Medienanstalten durchaus einen Verstoß gegen Werberichtlinien: Ein Sprecher der zuständigen NRW-Anstalt LfM erklärt gegenüber "dpa", die Aufsichtsbehörde sehe beispielsweise bei Y-Titty Verstöße gegen den Paragraf sechs des Telemediengesetzes. Dieser Paragraf regele, dass Werbung in Online-Medien klar gekennzeichnet seine müsse. Dies sei etwa bei Y-Titty-Videos nicht der Fall.

Wie auch immer: Die Branche kann eine Lehre aus dem aktuellen Zoff um Schleichwerbung ziehen: Klare Werbestandards für die neuen Plattformen müssen her! Jahrelang hat die Branche etwa für das Go von Product Placement im TV gerungen, das dann vor drei Jahren mit dem Zwang zur klaren Kennzeichnung kam. Fürs Erste plädieren Branchenvertreter für mehr Transparenz, wie etwa Daniel Rehn, Junior Account Manager und Digital Trend Scout bei der Hamburger Agentur Achtung!. Rehn, der selbst bloggt, bewertet die Situation so: "Mit der Weiterentwicklung der vergleichsweise neueren Medienformate wie etwa YouTube oder auch Blogs wird es immer schwieriger, die rechtlichen Grenzen des Telemediengesetzes konkret zu benennen. Aus diesem Grund verstehen wir Transparenz als immanenten Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen uns als vermittelnder Agentur und den Onlinern in ihrer Kommunikation an sich."

Die Grenzen zwischen Product Placement und Schleichwerbung sind im TV klar geregelt. W&V Online hat bereits aufgelistet, wie sich dort Sauberes von Illegalem trennen lässt.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.