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Schleichwerbung wird teuerer

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen denkt darüber nach, das Bußgeld für Schleichwerbung in Zeitungen deutlich anzuheben.

Text: Ruth Frömmer

8. Juli 2011

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen denkt darüber nach, das Bußgeld für Schleichwerbung in Zeitungen deutlich anzuheben. SPD-Medienministerin Angelica Schwall-Düren erklärte das gegenüber der taz.

Die Zeitung hatte bereits im April berichtet, dass mehrere Zeitungen und Zeitschriften, unter anderem die Westfälische Allgemeine Zeitung, in Deutschland journalistische Inhalte auf bestimmten Seiten zum Kauf anbieten. Daraufhin hatte die Essener WAZ-Gruppe eingeräumt, dass ihre bisherige Praxis der Kennzeichnung juristisch nicht korrekt sei. Laut Pressegesetz müssen bezahlte Veröffentlichungen mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden, wenn sie nicht bereits durch das Layout als solche erkennbar sind. Die Höhe des Bußgeldes legen die einzelnen Länder fest. In Nordrhein-Westfalen sieht die geltende Bestimmung vor, dass Schleichwerbung mit bis zu "zehntausend Mark" zu ahnden ist.

Schwall-Düren betonte, die Unabhängigkeit der Berichterstattung sei ein hohes Gut: "Ich glaube nicht, dass es dem Durchschnittsleser egal ist, wenn für - vermeintlich - redaktionelle Texte bezahlt wird." Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) will als Reaktion auf die taz-Veröffentlichung eine Kampagne zur Erinnerung an die eigenen Richtlinien starten.


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Autor: Ruth Frömmer

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