Schleswig-Holstein will Facebook-Aktivitäten verbieten
Es klingt wie eine Provinz-Posse, aber Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert meint es ernst: Bis Ende September müssen Website-Betreiber ihre Fanpages bei Facebook und den "Like"-Button auf ihren Websites entfernen. Juristen sehen kaum einen Ausweg.
Es klingt wie eine Provinz-Posse, aber Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert meint es ernst: Bis Ende September müssen Website-Betreiber im nördlichsten deutschen Bundesland ihre Fanpages bei Facebook und Social Plugins wie den "Like"-Button auf ihren Websites entfernen. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeldverfahren. Die maximale Bußgeldhöhe liegt nach Angaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) bei 50.000 Euro. Das ULD ist eine offizielle Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein.
Das Amt mit Sitz in Kiel begründet sein Vorgehen mit dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein. ULD-Chef Weichert stößt sich vor allem an der so genannten Reichweitenanalyse: "Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots...Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird...Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht."
Für die Kieler Datenschützer ist der aktuelle Vorstoß "nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen". Das ULD werde dazu mit den anderen deutschen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, heißt es. Von Social Media an sich möchten die Schleswig-Holsteiner ausdrücklich nicht abraten, im Gegenteil: "Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme der Behörde. Es gebe "europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen." Der Norddeutsche Rundfunk hat bereits angekündigt, seine Facebook-Aktivitäten zu überprüfen.
In Juristenkreisen nimmt man die Kieler Position durchaus ernst. "Nicht nur für Website-Betreiber in Schleswig-Holstein besteht dringender Handlungsbedarf", warnt Rechtsanwakt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Wer den Like-Button weiter nutzen wolle, müsse ihn nun auch "technisch rechtswirksam einbinden". Das könne dadurch geschehen, dass der Like-Button zunächst nur als Bild auf eine Website eingebunden wird. "Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen", erklärt der Medienjurist. Das führe dazu, dass die Nutzerdaten nicht automatisch an Facebook übertragen werden. "Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht." Der Radiosender SWR3 nutze diese Lösung bereits.
Für Fanpages dagegen gibt es derzeit noch keine zufriedenstellende Lösung. Auch sie sind von staatlichen Bußgeldern bedroht. Damit würde der Fall eine weit größere Dimension annehmen, schließlich haben Markenartikler und Medienhäuser in den vergangenen Jahren viel Geld in die Hand genommen, um sich auf Facebook zu präsentieren. "Eine technische Lösung für die Fanpages habe ich leider nicht parat", so Solmecke gegenüber W&V Online. "Ich kann daher nur dringend dazu raten, Fanpages über so genannte Inline-Frames einzubinden. Dann sind die Betreiber der jeweiligen Fanpages zumindest Herr über die geposteten Daten und nicht alle Informationen werden zu Facebook übertragen." Die technischen Details kann Jurist Solmecke natürlich nicht ausloten. Hier dürfte es für Digital-Dienstleister in den kommenden Wochen noch viel zu tun geben.
Auch Solmeckes Kollegin Nina Diercks ist sich sicher, dass die Branche nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Die Hamburger Anwältin ist Expertin für Social-Media-Recht und hat mittlerweile ein ausführliches Blog zum Thema ULD veröffentlicht. Ihr Fazit: "An der rechtlichen Beurteilung des ULD ist kaum zu rütteln und zu ruckeln". Diercks sieht momentan nur zwei Alternativen: "Facebook bewegt sich. Dann wird es sicherlich Wege geben sowohl die Facebook Social PlugIns als auch die Pages rechtskonform zu nutzen. Oder Facebook bewegt sich nicht. Dann wird Facebook für Unternehmen seine Bedeutung verlieren". Man möge Sie bitte nicht fragen, was sie mit ihrer eigenen Facebook-Seite machen werde, so Diercks weiter - "Ich weiß es schlicht nicht". Den Share-Button will sie jedenfalls aus ihrem Blog entfernen.