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EuGH regelt "Millisekunden":
Schwarzblenden-Urteil verwundert deutsche TV-Macher

Laut EuGH sind Schwarzblenden zwischen Fernsehspots künftig Werbezeit. Der ORF beklagt die Kosten, deutsche Privatsender dagegen die Realitätsferne des höchsten Europäischen Gerichts.

Text: Petra Schwegler

1. März 2016

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Schwarzblenden zwischen Fernsehspots künftig als Werbezeit berechnet werden. Damit sollen Konsumenten vor zu viel Werbung geschützt werden. Das Urteil wurde zwar zu einem Fall in Finnland gefällt, wird aber europaweit Auswirkungen haben.

Während österreichische Medien berichten, dass allein der ORF mit einem möglichen Schaden von bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr rechnet, bleiben deutsche Sender nach dem Schiedsspruch ruhig. "Wir sehen für ProSiebenSat.1 kein Umsatzrisiko – weder für die Werbekunden, noch für die Sender“, betont etwa Sabine Eckhardt für den Vermarkter SevenOne Media. Die Werbechefin der ProSiebenSat.1-Familie spricht von "Millisekunden" innerhalb von Werbeinseln, die das neue EuGH-Urteil regele. Im ersten Schritt will der ORF dagegen die Schwarzblenden verkürzen und rechtliche Mittel ergreifen. Das sei nicht nötig, hält Eckhardt entgegen.

Auch wenn deutsche Vermarkter keinen Anlass zu Unruhe oder zum Handeln sehen: Das europaweit gültige Urteil stößt gerade den kommerziellen Sendern hierzulande auf. Warum, das fasst der VPRT-Vorstandsvorsitzende Tobias Schmid so zusammen:

"Hätte es daran noch gefehlt, wäre dieses Urteil der Beweis dafür, dass sich die europäischen Regelungen für Werbung vollkommen von der Realität verabschiedet haben. Bei Google, Facebook und Youtube denkt kein Mensch darüber nach, ob eine Sekunde Schwarzblende zwischen zwei Werbebotschaften den Konsumenten schwer oder besonders schwer beeinträchtigen und was passiert, wenn viele dieser Sekunden dazu führen, dass die Trailer in einer Stunde nicht 12 Minuten und Null Sekunden, sondern 12 Minuten und Sieben Sekunden lang sind – und zwar vollkommen zu Recht. Wenn das Ganze aber bei einem Fernsehsender passiert, dann beschäftigt das das höchste Europäische Gericht."

Schmid und dem Privatfunkverband "bleibt nur das drängende Bitten an den europäischen Gesetzgeber: Lasst Vernunft walten und befreit die europäische Kreativindustrie von diesem Unsinn", wie es vom RTL-Manager heißt. 


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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