Um das Thema private Sportwetten wird seit Jahren gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Glücksspielmonopol bereits 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Bundesländer haben sich daraufhin 2008 auf einen Staatsvertrag geeinigt, der privaten Sportwetten-Anbietern das Geschäft in Deutschland untersagt. Derzeit wird der nächste Glücksspielstaatsvertrag vorbereitet. Bis Dezember wollen die Länder prüfen, ob künftig ein Nebenher von kontrollierten privaten Sportwetten und einem weiterhin staatlichen Lottoblock durchsetzbar ist.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.