
Springer: Betriebsrat erwägt Beschwerde
Im Streit um die Wahl des Betriebsrats am Standort Hamburg hat die Axel Springer AG einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Hamburg gab am Mittwoch einer Klage der Geschäftsleitung statt.
Im Streit um die Wahl des Betriebsrats am Standort Hamburg hat die Axel Springer AG einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Hamburg gab am Mittwoch einer Klage der Geschäftsleitung statt. Diese hatte die jüngste Betriebsratswahl angefochten, weil dort – wie in den Vorjahren üblich – auch die freien Mitarbeiter zugelassen waren. So sei die Zahl der Wahlberichtigten zu hoch, argumentiert die Geschäftsführung. Statt 19 hätten nur 17 Betriebsräte gewählt werden dürfen.
Belegschaftskreise vermuten dagegen, der Konzern wolle auf diesem Weg Neuwahlen erzwingen, weil ihm die im März gewählte Arbeitnehmervertretung nicht genehm ist. „Offenbar passt der Geschäftsleitung die Zusammensetzung des Betriebsrats nicht“, meint Monika M. Kabay, stellvertretende Vorsitzende des Hamburger Springer-Betriebsrats. Denn die freien Mitarbeiter hätten in den vergangenen Jahrzehnten stets den Betriebsrat mitgewählt, „ohne dass dies die Unternehmensleitung gestört hat“. Während des Prozesses hatte sich der Betriebsrat damit einverstanden erklärt, das Gremium freiwillig um zwei Köpfe zu verkleinern. Dies hatte der Verlag jedoch abgelehnt. „Der Gechäftsführung geht es offensichtlich nicht um die Zahl der Betriebsräte“, glaubt Kabay, „sondern um Neuwahlen“.
Die Geschäftsführung verweist dagegen darauf, die Arbeitnehmervertreter „bereits vor der Betriebsratswahl (...) wiederholt auf dieses nicht akzeptable Vorgehen hingewiesen“ zu haben, erklärt Springer-Personalchef Alexander Schmid-Lossberg in einer internen Mitteilung, die W&V Online vorliegt. „ Da unser Einwand ignoriert wurde, mussten wir bedauerlicherweise eine rechtliche Klärung herbeiführen“.
Neuwahlen wird es aber so schnell wohl nicht geben, denn eine Fortsetzung des Streits vor Gericht ist wahrscheinlich. „Der Betriebsrat entscheidet in den nächsten Tagen darüber, ob wir Beschwerde gegen das Urteil einlegen“, sagt Betriebsrätin Kabay.