
Springer plant Ausbau des Türkei-Geschäfts
Axel Springer will die Partnerschaft mit türkischen Dogan-Gruppe ausbauen - vorausgesetzt, das Verfahren der türkischen Regierung gegen den Konzern wird erfolgreich beigelegt.
Die Axel Springer AG will ihre Partnerschaft mit türkischen Dogan-Gruppe weiter ausbauen - vorausgesetzt, das laufende Verfahren der türkischen Regierung gegen den Konzern werde erfolgreich beigelegt. Gegen die Dogan TV Holding A.S. laufen Springer zufolge ein Steuer- und ein regulatorisches Verfahren der türkischen Medienbehörde. Die Regierung in der Türkei wirft dem Medienkonzern (u.a. "Hürriyet") Steuerbetrug vor.
Wie Axel Springer mitteilt, will der Verlag einen 29-Prozent-Anteil an der Dogan Medien-Holding (Dogan Yayin Holding A.S., DYH) erwerben. Zunächst wird die Dogan Sirketler Grubu Holding A.S. (DH) bei der DYH eine Kapitalerhöhung in Höhe von 198 Millionen türkischen Lira durchführen. Im Anschluss erwirbt Springer von der DH 29 Prozent des erhöhten Grundkapitals für umgerechnet etwa 161 Millionen Euro. Der Kaufpreis wird in Abhängigkeit vom Börsenkurs der Holding DYH 2016 angepasst und im selben Jahr fällig.
Springers Mitspracherecht bei der Dogan Medien-Holding wird gesichert, indem der Verwaltungsrat aus zehn Mitgliedern bestehen soll, von denen drei Axel Springer stellt. Das operative Geschäft wird durch ein fünfköpfiges Kommitee geführt, von denen Springer eines vorschlagen darf. Sollte es nicht zum Vollzug der Transaktion kommt, schränkt der Verlag in der Mitteilung ein, sollen neue Regelungen zwischen Springer und Dogan in Kraft treten, "die die Garantien und Schutzrechte für die Springer-Anteile an Dogan TV maßgeblich verbessern".
Um die Verschuldung des Unternehmens zu reduzieren, will die Dogan Medien-Holding bei der TV-Holding eine Kapitalerhöhung von 385 Millionen Euro durchführen. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung verringert sich Springers Anteil an der DTV in Höhe von 25 Prozent auf 19,9 Prozent. Außerdem wurde eine Verlängerung der Wertsicherungsklausel bei DTV bis 2016 vereinbart.
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Medien- und Kartellbehörden.