Grund für die Aufregung sind die digitalen Ableger, die die Verlagshäuser ihren Print-Abonnenten kostenlos im Bundle anbieten. Denn für beide Produkte gilt ein unterschiedlicher Mehrwertsteuersatz. Während Leser auf Print-Produkte sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen, sind es bei der digitalen Version 19 Prozent. Gibt deshalb ein Verlag – wie bislang in der Branche weitgehend üblich – seinem Print-Abonnenten das Digitalangebot gratis hinzu, wird dies für das Unternehmen steuerrechtlich zum Problem. In diesem Fall kommt im Steuerrecht eine alte Regel zum Vorschein. Sie besagt, dass die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung bestimmt. Das bedeutet, dass der Mehrwertsteuersatz der Nebenleistung, also 19 Prozent, auf die Hauptleistung angewandt werden muss.