Staatsanwälte beenden Verfahren gegen Mediaagenturen
Das sich abzeichnende Ende der langen Kickback-Ermittlungen sorgt für Erleichterung in der Media-Branche. Sämtliche Ermittlungen sollen ohne Auflagen eingestellt werden.
Aufatmen in Führungsetagen der deutschen Medienhäuser und Media-Agenturen: Die Münchner Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen gegen rund 50 Medien- und Agenturmanager wegen umstrittener Kickback-Praktiken einstellen.
Im Visier der Staatsanwälte standen unter anderem der ehemalige ProSiebenSat.1-Vermarktungschef Peter Christmann, gegen den bereits seit rund zwei Jahren ermittelt wird. Später leiteten die bayerischen Juristen ähnliche Verfahren gegen die Burda-Manager Andreas Schilling und Helge-Jörg Volkenand sowie El-Cartel-Chef Jan Kühl ein. Verantwortungsträger der großen Medianetzwerke gerieten ebenfalls in den Fokus der Nachforschungen. In Köln läuft zudem ein Parallelverfahren gegen IP-Chef Martin Krapf und weitere Beschuldigte.
Nun sollen sämtliche Ermittlungen – so bestätigen übereinstimmend mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen – ohne Auflagen eingestellt werden. Zur Anwendung komme dabei Paragraf 153 der Strafprozessordnung. Er ermöglicht die Einstellung von Ermittlungen wegen Geringfügigkeit.
Die Staatsanwaltschaften in München und Köln bestätigen dies zwar noch nicht. Alle Verfahren seien „noch anhängig“, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. Der Grund hierfür dürfte jedoch schlicht in einem langwierigen juristischen Nachspiel liegen: Alle rund 50 Beschuldigten müssen dieser Einstellung zustimmen. Solange dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist, sind die Kickback-Verfahren de jure noch in Kraft. „Die grundsätzliche Entscheidung“, meint ein Insider, „ist aber gefallen.“ Kenner rechnen damit, dass sich die Kölner Ermittler dem Beschluss ihrer bayerischen Kollegen anschließen werden.
Kaum ein Thema hatte in den letzten zwei Jahren die Branche mehr beschäftigt. Denn die 2007 vom Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen stellten das seit Jahren eingeübte Geschäftsmodell der Agenturrückvergütungen infrage. Diese sogenannten Kickbacks gewähren die Vermarkter Media-Agenturen auf ihr gesamtes Buchungsvolumen. Vermarktungschefs wie Christmann und Schilling handelten sich damit den Verdacht der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ ein, Agenturchefs den Vorwurf der Untreue gegenüber ihren Kunden.
Noch im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Beschuldigten ein Vergleichsangebot gemacht: Gegen Zahlung einer Geldbuße sollte das Verfahren eingestellt werden (W&V 23/09). Die Mehrzahl lehnte jedoch ab. Einige, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre; andere, weil die Bußgelder für Probleme in der Bilanz gesorgt hätten. Der seit Sommer im Amt befindliche Staatsanwalt, heißt es, beurteile das Thema nun anders.
Das sich nun abzeichnende Ende der Verfahren ist jedoch juristisch kein Freispruch erster Klasse. „Wir müssen überprüfen, ob dieser Akt des Quasi-Freispruchs uns ausreicht“, erklärt ein Burda-Sprecher. tn/ps/se