
Wahlfälschung:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen di Lorenzo
Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der "Zeit" hat ein Problem nach der Europawahl: Er hat offenbar in zwei Ländern seine Stimme abgegeben. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der "Zeit" hat ein Problem nach der Europawahl: Er hat offenbar in zwei Ländern seine Stimme abgegeben. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Hamburg eingeschaltet. Sie ermittelt wegen des Verdachts der Wahlfälschung. In Betracht komme auch der Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg, Nana Frombach, der Nachrichtenagentur dpa. Die Stastsanwaltschaft hat wohl auch Kontakt zum Landeskriminalamt aufgenommen.
Tätig wurde die Behörde nach einer Onlinestrafanzeige, die nach der Sendung "Günther Jauch" gestellt wurde, sagte Frombach. Dort hatte di Lorenzo offen berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule. Aber genau damit hat er wohl gegen das Wahlrecht verstoßen: Doppelstaatler dürfen nach dem Europawahlgesetz nur in einem EU-Land wählen.
Bundeswahlleiter Roderich Egelerspringt dem Chefredakteur bei. Er mahnte Änderungen an, um eine Situation wie bei di Lorenzo künftig zu vermeiden. Er sagte, der Fall müsse sicherlich noch einmal nachgearbeitet werden. Wenn die Staaten Bürgern mit zwei Pässen auch zwei Wahlbeteiligungen zuschickten, könne es dazu kommen, dass diese beide nutzen. Ein Fehler sei nicht passiert, sagte Egeler. Man gehe aber davon aus, "dass der Unionsbürger seine Rechte in einer Weise in Anspruch nimmt, wie es das Gesetz vorsieht" - also nur einmal wählt. Die "Zeit" selbst vershcickt als Stellungnahme nur ein persönliches Statement von di Lorenzo selbst: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt. Mir tut das aufrichtig leid."
Der Fall könnte böse ausgehen: Wie der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter gegenüber dpa sagte, habe sich di Lorenzo wohl strafbar gemacht. "Das EU-Wahlgesetz (EuWG) verbietet es in Paragraf 6 Absatz 4 Doppelstaatlern ausdrücklich, in Deutschland eine Stimme für das EU-Parlament abzugeben, wenn sie auch in ihrer Heimat wählen."Die Strafe ist bitter: "Darauf steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren." Ein Rechtsexperte, den die "Bild" zitiert rechnet mit einem Satz von 1000 Euro für di Lorenzo. (mit dpa-Material)