Der Fall könnte böse ausgehen: Wie der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter gegenüber dpa sagte, habe sich di Lorenzo wohl strafbar gemacht. "Das EU-Wahlgesetz (EuWG) verbietet es in Paragraf 6 Absatz 4 Doppelstaatlern ausdrücklich, in Deutschland eine Stimme für das EU-Parlament abzugeben, wenn sie auch in ihrer Heimat wählen."Die Strafe ist bitter: "Darauf steht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren." Ein Rechtsexperte, den die "Bild" zitiert rechnet mit einem Satz von 1000 Euro für di Lorenzo. (mit dpa-Material)


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.