Kaum ein Thema hatte in den letzten zwei Jahren die Branche mehr beschäftigt. Denn die 2007 vom Bundeskartellamt ausgelösten Ermittlungen stellten das seit Jahren eingeübte Geschäftsmodell der Agenturrückvergütungen infrage. Diese sogenannten Kickbacks gewähren die Vermarkter Media-Agenturen auf ihr gesamtes Buchungsvolumen. Vermarktungschefs wie Christmann und Schilling handelten sich damit den Verdacht der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ ein, Agenturchefs den Vorwurf der Untreue gegenüber ihren Kunden.

Noch im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Beschuldigten ein Vergleichsangebot gemacht: Gegen Zahlung einer Geldbuße sollte das Verfahren eingestellt werden (W&V 23/09). Die Mehrzahl lehnte jedoch ab. Einige, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre; andere, weil die Bußgelder für Probleme in der Bilanz gesorgt hätten. Der seit Sommer im Amt befindliche Staatsanwalt, heißt es, beurteile das Thema nun anders.

Das sich nun abzeichnende Ende der Verfahren ist jedoch juristisch kein Freispruch erster Klasse. „Wir müssen überprüfen, ob dieser Akt des Quasi-Freispruchs uns ausreicht“, erklärt ein Burda-Sprecher. tn/ps/se


Autor: Thomas Nötting

ist Leitender Redakteur bei W&V. Er schreibt vor allem über die Themen Medienwirtschaft, Media und Digitalisierung.