Street View: Google lenkt ein
Ein Rechtsgutachten der Leibniz Uni Hannover hält Googles Geo-Suchdienst Street View für rechtlich einwandfrei. Dennoch macht Google beim Datenschutz in Deutschland größere Zugeständnisse als anderswo.
Mit Verweis auf ein neues Rechtsgutachten sieht Google seinen Suchdienst Street View rechtlich auf der sicheren Seite. „Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden“, sagte Arnd Haller, Leiter der Google-Rechtsabteilung auf einer Pressekonferenz in Berlin.
Beim Institut für Rechtsinformatik der Universität Leibniz hatte der Konzern ein 22.000 Euro teures Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse trug der Leiter des Instituts, Nikolaus Forgó, an diesem Dienstag in Berlin vor. Demnach sei es „grundsätzlich zweifelhaft, ob Google Street View mit der Abbildung von Häuserfassaden überhaupt personenbezogene Daten automatisiert erhebe und abbilde“ und somit Persönlichkeitsrechte gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden müssten. Street View bilde nur ab, was ohnehin dem öffentlichen Raum zuzuorden sei, Personen und Kraftfahrzeuge seien nur „Beiwerk“, nach dem zudem nicht gezielt gesucht werden könne.
Anders verhalte es sich bei identifizierbaren Personen, KfZ-Kennzeichen und Firmenschildern. Hier müsse die Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter im Einzelfall stattfinden. In Einzelfällen könne hier das Nichtveröffentlichungsinteresse einer abgebildeten Person überwiegen, etwa wenn sie in kompromittierenden Situationen zu sehen sei. Dem will Street-View begegnen, indem erkennbare Gesichter und Kfz-Kennzeichen mittels einer technologischen Anwendung automatisch verpixelt werden. Dabei gebe es „eine Fehlerquote von wenigen Prozent,“ räumt Google-Maps Produktmanager Raphael Leiteritz ein.
Bei der Abbildung von Häuserfronten handle es sich dagegen nicht um personenbezogene Daten, so Gutachter Forgó weiter. Häuserfronten seien keine Einzelangaben oder Informationen über sachliche Verhältnisse einer Person. Dennoch arbeitet Google jedoch an einem Tool, das es allen Nutzern ermöglicht, nicht Verpixeltes oder nicht Erwünschtes nach Veröffentlichung auf aus Street View herauszunehmen.
Darüberhinaus hat sich Google für den deutschen Dienst auf weiterführende Eingeständnisse als in anderen Ländern eingelassen. So ist es in Deutschland möglich, schon vor der Liveschaltung Einspruch gegen die Abbildung von Gebäuden zu erheben. „Tausende Einsprüche“ seien bereits eingegangen, sagt Justiziar Haller, dies sei allerdings wenig verglichen mit der Anzahl der abgebildeten Gebäude. Zudem löscht Google die Rohdaten der Aufnahmen.
Dies kann allerdings zu einer Reihe denkbarer Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Parteien führen. So können etwa ein Mieter mit der Abbildung seines Mietshauses nicht einverstanden sein und dieses löschen, während ein Vermieter, der das Gebäude verkaufen möchte, darin eine Beschädigung seiner Geschäftsinteressen sieht. Die Antragsmöglichkeit einzelner Personen auf Löschung eines Gebäudes könnte zum Beispiel auch missbraucht werden, um etwa Restaurant-Konkurrenten aus dem System zu löschen. „Wir sind uns bewusst, dass unser Zugeständnis an den Datenschutz solche Konflikte mit sich bringen kann," sagt Google-Justiziar Haller.
Bis zum Sommer wird Google in Deutschland alle Räume abgefilmt haben. Wir starten noch in diesem Jahr“, sagt Leiteritz. Der Google-Maps Produktmanager hofft, wenn die Leute erst einmal sehen können, welchen Nutzen sie aus Street View ziehen können, er die Bedenken über das Produkt zerstreuen kann.
In einem Youtube-Video, das auf den eigenen Map-Seiten eingebunden ist, versucht der Internet-Konzern derzeit, die Bedenken der Deutschen zu zerstreuen: