Fotos des gefleckten Puddings hatte Oetker als europäisches Geschmacksmuster hinterlegt. Nun verlangt der Konzern in dem Eilverfahren Schutz für sein Design. Der Richter urteilte jedoch, die "Flecki"-Flecken seien im Gegensatz zu den "Paula"-Flecken "ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik". Außerdem sei die obere Schicht des Aldi-Puddings einfarbig, die des Oetker-Produkts durch die spiralförmige Drehbewegung kunstvoll gezeichnet. Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen "ästhetischen Mehrwert" aus, grenze sich dadurch aber auch von "Flecki" ab. Das Richter-Lob freute den Oetker-Anwalt allerdings nicht so recht: "Ich denke, dass wir genauso verstimmt sein sollten wie beim Chinesen, der den BMW X 5 einfach nachbaut und ihm nur andere Scheinwerfer und einen anderen Kühlergrill verpasst." Die Aldi Süd-Juristen wiesen dies zurück: "Flecki" grenze sich in praktisch jeder Hinsicht ausreichend von "Paula" ab.

Bereits vor dem Landgericht hatte Dr. Oetker eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht hatte am 1. März den Eilantrag auf ein europaweites "Flecki"-Verkaufsverbot zurückgewiesen. Die Details der Puddingprodukte lägen ausreichend weit auseinander, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. "Natürlich tut das weh", hatte Unternehmer Richard Oetker die Entscheidung kommentiert. Schließlich war Oetker in die Berufung gegangen. (dpa)

Und so wird "Paula" beworben:


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.