
Streitpunkt Honorare: ZDF setzt mit Autoren und Produzenten Mustervertrag auf
Nur Vergütung für das TV-Drehbuch? Künftig bekommen Autoren und Produzenten vom ZDF auch Geld, wenn der Sender die Produktionen digital oder online weiterverwertet.
Lange wird schon gerungen. Nun haben das ZDF und die Allianz Deutscher Produzenten eine Vereinbarung mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren unter Dach und Fach gebracht, die Eckpunkte für Verträge zwischen Auftragsproduzenten und Autoren vorgibt. Berücksichtigt wird dabei laut einer Mitteilung vom Donnerstag auch das veränderten Nutzungsverhalten der Zuschauer in der digitalen Welt. Sprich: Es wird beachtet, dass Fiktionales nach seiner Ausstrahlung im TV online und digital weiterverwertet wird - sei es im Video-on-Demand-Bereich, als DVD oder schlicht im „Catch-up“, der Online-Abrufphase nach der TV-Ausstrahlung. „Damit steht ein flexibles Vergütungssystem zur angemessenen Vergütung der Rechte des Autors zur Verfügung“, verkünden die Partner.
Die Details der Übereinkunft zwischen Sender und Produzenten/Autoren: In so genannten Korbmodellen können die Rechte der Autoren für die Nutzung in den ZDF-Programmen und -Onlineangeboten über einen bestimmten Zeitraum abgegolten werden. Daneben steht das bisherige Wiederholungshonorar-Model zur Verfügung. Dort werden allerdings im Hinblick auf das „veränderte diversifizierte Nutzungsverhalten des Zuschauers“ die Wiederholungs-Honorarsätze angepasst. „In allen Modellen wird die kommerzielle Verwertung auf einer Erlösbeteiligung zusätzlich vergütet“, sichern Sender und Verband den Urhebern zu.
Laut ZDF-Intendant Thomas Bellut setzen die Mainzer damit „ein Zeichen für angemessene Vergütungsbedingungen“. Bellut weiter: „Wir stehen zu einem partnerschaftlichen Umgang mit Produzenten und Autoren. Die Vereinbarung ist zukunftsweisend, da sie den neuen Realitäten im digitalen Medienzeitalter Rechnung trägt." Mit der Vereinbarung werdeder urhebergesetzlich abgesicherte Anspruch der Autoren auf angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke abgesichert.
Hintergrund: Die Länder hatten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt, dass zwischen Sendern und Urheberverbänden Eckpunkte fairer und angemessener Vertragsbedingungen vereinbart werden sollen. Neben der Terms-of-Trade-Vereinbarung des ZDF mit der Allianz Deutscher Produzenten stelle diese Vereinbarung einen weiteren wichtigen Meilenstein für angemessene Vertragsbedingungen mit Rechteinhabern dar, heißt es abschließend.