
Markenrecht:
Tatzen-Streit: Jack Wolfskin und "Fünf Freunde" versöhnen sich
Monatelang hatten sich Jack Wolfskin und der "Fünf Freunde"-Vermarkter um die Verwendung eines Tatzenlogos gestritten. Jetzt haben sich die beiden Parteien geeinigt.
Es gibt Berichte, die man als Unternehmen lieber nicht lesen möchte: "Jack Wolfskin will Film-Logo verbieten" von "Bild.de" im März 2013 ist so ein Artikel. Der Outdoorhersteller ging vor dem Landgericht Düsseldorf ausgerechnet gegen die Kinder- und Jugend-Marke "Fünf Freunde" vor, die wohl viele Kunden der Idsteiner aus ihrer Kindheit kennen. Jetzt hat das Unternehmen seine Klage zurückgezogen. Jack Wolfskin und "Fünf Freunde"-Vermarkter Alias Entertainment, München, haben sich "in einem außergerichtlichen Verfahren gütlich auf die Verwendung einer Tatze in Verbindung mit dem Filmlogo geeinigt", teilten beide Parteien mit.
Der Anlass dieser monatelangen Auseinandersetzung: Bei den von Constantin Film gedrehten "Fünf Freunde"-Folgen 1 und 2 tauchten auf dem Filmplakat eine Tatze als Markenzeichen auf. Just beim dritten Kinostreifen (Start: 16. Januar 2014) wurde die "pfotenartige Abbildung" durch einen Totenkopf ersetzt. Ob dies geschah, weil es um Piraten geht oder um weitere Konflikte zu vermeiden, ist nicht geklärt. Allerdings betrifft dieser Streit noch deutlich mehr Lizenzprodukte, denn Alias Entertainment hält die Rechte an der kompletten Kinder-Reihe, dazu gehören unter anderem Bücher. Auch auf den Print-Produkten darf die Tatze bleiben.
"Die nun getroffene Einigung verdeutlicht, dass es uns beim Thema Markenschutz immer nur um die Kategorien und Geschäftsfelder geht, in denen Jack Wolfskin seine Einzigartigkeit und Identität schützen muss", erklärt Christian Brandt, Chief Operating Officer von Jack Wolfskin. "Uns ging es nie darum, das fünf Freunde Logo zu verbieten oder den Geschäftsbetrieb von Alias Entertainment zu behindern", schiebt er nach. Damit darf Alias Entertainment seine Tatze-Varianten nicht für Bekleidung, Ausrüstung und Schuhe nutzen.