Teures "Bimmel-Bongo“: ProSieben muss Werbeerlöse für "TV-Total“-Spiel abgeben
75.000 Euro für einen Klingelspaß von Elton aus dem Jahr 2002: Der Kadi verknackt ProSieben nun zur Herausgabe der Werbeeinnahmen rund um das "TV-Total"-Spiel.
ProSieben muss 75.000 Euro an Werbeeinnahmen für sein umstrittenes "TV total“-Spiel "Bimmel-Bingo“ abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt jetzt einer entsprechenden Forderung der ProSieben-Aufsichtsbehörde MABB in Berlin statt. Hintergrund: Die Medienaufsicht hatte vor zehn Jahren mehrere Folgen von "Bimmel-Bingo“ wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten argloser Bürger beanstandet und die Abführung der erzielten Werbeeinnahmen gefordert. ProSieben wehrte sich dagegen und führte verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Die Länder Berlin und Brandenburg hätten gar keine Kompetenz, eine solche Sanktion zu beschließen. Dazu gäbe es das Zivil- oder Strafrecht. Außerdem fühlte sich der Privatsender benachteiligt, weil seine Medienaufsicht solche Maßnahmen ergreifen dürfe, die Kontrolleure anderer Medienanbieter aber nicht.
Zur Erklärung: Beim "Bimmel-Bingo“ war vor zehn Jahren TV-Praktikant Elton nachts um die Häuser gezogen und hatte Bewohner aus dem Schlaf geklingelt. Etliche reagierten höchst verärgert. ProSieben hatte eingeräumt, dass hierbei Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, wollte aber nicht zahlen. "Die Werbeeinnahmenabschöpfung trifft den privaten Rundfunk an seiner Lebensader. Er finanziert sich ausschließlich darüber“, zitiert die Nachrichtenagentur "dpa“ den beklagten Anwalt Michael Stulz-Herrnstadt vor Gericht.
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht erklärt dagegen, er sehe in der Abschöpfung der Werbegelder ein effektives Aufsichtsmittel. Nach der Leipziger Entscheidung hält es sich ProSieben offen, noch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Laut Anwalt Stulz-Herrnstadt werde das der Sender "ernsthaft“ prüfen.