Güssow hat gegen einen Beschluss der Hauptversammlung aus dem Jahr 2009 geklagt, Hackmacks Vertrag um fünf Jahre zu verlängern. Angeblich zweifelte er an, dass Hackmack als Alleinvorstand den vielfältigen Aufgaben des Regionalverlags gerecht wird. Güssow strengte deshalb ein Verfahren an, das über mehrere Instanzen ging. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Bremen im Sinne von Güssow. Dagegen wehrt sich nun die Bretag in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH. Güssow war für eine Stellungnahme gegenüber dem "Kontakter" nicht zu erreichen.