
Underberg darf weiter mit Wohlbefinden werben
Per Gerichtsbeschluss setzt der Spirituosenhersteller durch, dass er voerst weiter mit dem Slogan "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" werben darf. Ganz zum Mißfallen des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie, der eine einstweilige Verfügung durchsetzen wollte.
Der Rheinberger Spirituosen-Hersteller Underberg darf für seinen Magenbitter vorerst weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie scheiterte am Dienstag vor dem Düsseldorfer
Oberlandesgericht mit dem Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung durchzusetzen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Verband sah in den Reklamesprüchen unerlaubte gesundheitsbezogene Aussagen für ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholgehalt.
Das Gericht erteilte dem Fabrikanten vom Niederrhein aber keinen Freibrief: Ob die Aussagen zulässig seien, müsse letztlich der Europäische Gerichtshof im Hauptverfahren klären. Da der Magenbitter bereits seit Jahrzehnten beworben werde, sei aber keine besondere Eilbedürftigkeit ersichtlich. Mit Werbe-Aussagen wie "Besonders nach dem Essen für den Magen", "appetitanregend und verdauungsfördernd" werde eine medizinische Wirkung suggeriert, hatte der Verband kritisiert.