Über diese Einstweilige Verfügung ist dann neuer Streit ausgebrochen, die Interpretationen gehen auseinander: Während Unister-Unterstützer generell ein Vertriebsverbot für die Ausgabe daraus ableiteten, stellte Axel Springer fest, dass der Computertitel nur die Behauptung nicht wiederholen dürfte - und sich zudem auch gegen die im Eilverfahren verhängte EV wehren werde. Man darf gespannt sein.