
Abmahnung:
Unlautere Werbung? Verbraucherzentralen greifen Burger King und McDonald's an
McDonald's und Burger King haben Ärger mit den Verbraucherzentralen. Die Fastfood-Ketten sind wegen irreführender Werbung im Internet abgemahnt worden.
McDonald's und Burger King haben Ärger mit den Verbraucherzentralen. Nach Recherchen des ZDF-Magazins "Wiso" will der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) Unterlassungserklärungen unterzeichnen lassen. Es geht um Inhaltsstoffe, beispielsweise von Cheeseburgern, die auf der Website offenbar unvollständig angegeben werden, wie der Verband gegenüber W&V Online bestätigte. Bis zum 21. Dezember haben die Unternehmen nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach Recherchen von "Wiso" sind die Angaben bei "Chicken McNugget's" von McDonald's und "Cheeseburger" von Burger King nicht vollständig. Zutaten wie Stabilisatoren, Anti-Klumpmittel, Backtriebmittel und weitere künstliche Zusätze würden verschwiegen. Die VZBV erkennt darin irreführende Werbung.
Die Verbraucherschützer stoßen sich auch an Aussagen, wonach ihre Burger aus reinem Rindfleisch bestehen und keine Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker oder Bindemittel enthalten. Der VZBV wertet, so die "Wiso"-Redaktion, die Versprechen als "unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten", weil diese Zusätze laut der Vorgaben des Lebensmittelbuchs überhaupt nicht zulässig seien.
Bislang war eine Stellungnahme von Burger King noch nicht zu erhalten. Mc Donald's reagiert aber prompt auf Anfrage. Man werde in der Frist auf die Vorwürfe reagieren. Aber "Die Rezeptur für unsere Chicken McNuggets war im Internet, anders als in unseren Restaurants, versehentlich nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die Aussagen zu unseren Beef-Produkten wurden damals integriert, weil wir sehr viele Gästeanfragen dazu hatten – wir wollten damit auf keinen Fall den Eindruck erwecken, wir würden mit Selbstverständlichkeiten werben," heißt es aus der Zentrale. Man bedaure, dass es "zu Missverständnissen oder Irritation auf Seiten der Verbraucher gekommen sein sollte, da das mit unserem Anspruch auf größtmögliche und korrekte Transparenz nicht vereinbar ist" Alle Produktinformationen würden überprüft.