
Health-Claims:
Urteil: Werbung für Rotbäckchen-Saft unzulässig
Das Oberlandesgericht Koblenz verbietet Gesundsheitsversprechen auf dem Rotbäckchen-Saft. Trotz dieses Urteils sind die Verbraucherschützer nicht mit der aktuellen Health-Claims-Verordnung der EU zufrieden.
Der Hersteller des "Rotbäckchen"-Safts darf ab sofort nicht mehr mit verschiedenen Gesundheitsversprechen auf dem Flaschenetikett werben. Die Aussagen "lernstark" sowie "mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" seien wettbewerbswidrig, urteilte das Oberlandesgerichts Koblenz. Die Werbung verstößt laut den Richtern gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Die Klage wegen unlauterer Werbung hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eingereicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Unternehmen kündigte jedoch an, gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof vorzugehen.
An Gesundheitswerbung für Kinderprodukte stellt die EU-Verordnung hohe Anforderungen: Aussagen über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern sind nur möglich, wenn sie in der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind. Für die Werbeaussagen der Rotbäckchen Vertriebs-GmbH gab es eine solche Zulassung nicht.
Für die Richter stand fest, dass die Rotbäckchen-Werbung auf die Gesundheit von Kindern gemünzt war. Die umstrittenen Angaben befanden sich direkt unter dem Markenzeichen, dem blonden Mädchen mit den leuchtend roten Wangen. Auf dem Etikett auf Rückseite der Flasche hatte das Unternehmen das Getränk selbst als Kindersaft bezeichnet.
Der VZBV sieht zwar diesen speziellen Fall als Erfolg an. Doch zufrieden sind die Verbrauchervertreter mit den aktuellen Lage nicht. "Die Health-Claims-Verordnung hat bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt, Verbraucher konsequent vor leeren Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln zu schützen", sagt Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim VZBV. So fehlten unter anderem nach wie vor die eigentlich vorgesehenen Nährwertprofile, um zu verhindern, das etwa stark zucker- oder fetthaltige Lebensmittel Gesundheitswerbung tragen dürfen.
Die Health-Claims-Verordnung kritisierte zuletzt auch Foodwatch - nur mit drastischeren Worten. Die Verbraucherorganisation spricht von einem "Scheitern", der seit einem Jahr geltenden Regelung. Foodwatch hat deshalb auf der Website eine E-Mail-Aktion an EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg initiiert.