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Leistungsschutzrecht:
VG Media: Verstößt Google mit der SEO-Diät gegen Kartellrecht?

Der erst einmal verschobene Search-Entzug für Online-Angebote von Springer, Burda oder Funke lässt die Verlage über ihre VG Media zu härteren Waffen greifen: eine Beschwerde beim Bundeskartellamt.

Text: Petra Schwegler

16. Oktober 2014

Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung von bestimmten Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen verstößt nach Einschätzung der Verwertungsgesellschaft VG Media "deutlich gegen das Kartellrecht". Von dem Google-Plan betroffen sind Verlage wie Springer oder Burda, die über die VG Media aus dem Leistungsschutzrecht Lizenzansprüche stellen. Inhalte aus diesen Häusern will der Internet-Konzern künftig nur noch mit Überschriften anzuzeigen. Weiterführende Textanrisse (Snippets) und Vorschaubilder (Thumbnails) sollen entfallen.

"Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich", erklärt die VG Media, die sich laut "FAZ" in einem Brief bereits an das Bundeskartellamt gewandt hat. Durch die Schlechterstellung wolle Google von den Presseverlagen eine kostenfreie Nutzung ihrer Inhalte erzwingen. "Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss", heißt es am Donnerstag in einer Ankündigung der Verwertungsgesellschaft.

Google verweist in dem Streit darauf, dass das Bundeskartellamt bereits eine Beschwerde der VG-Media-Verlage in dieser Sache zurückgewiesen habe. Das Amt habe auch festgestellt, dass Google nicht zum Einkauf von Verlagsinhalten gezwungen werden könne. Eigentlich sollte es am 9. Oktober losgehen mit dem Search-Entzug für die Online-Angebote von Axel Springer, Burda, Funke und anderen Medienhäusern, die mit Hilfe der VG Media gegen Google vorgehen. Doch Google reagierte auf den Protest der Verlage und wird nun erst ab dem 23. Oktober keine Snippets mehr anzeigen. Google Deutschland entsprach damit einem Wunsch der in der VG Media organisierten Verleger. Die Medienhäuser haben sich zuvor für das neue Leistungsschutzrecht eingesetzt und wollen daraus Ansprüche an Google ableiten und diese über die VG Media eintreiben. Indem Google darauf verzichten will, in seinem News-Bereich mehr als die Headlines der entsprechenden Nachrichten-Seiten anzuzeigen, will der Konzern diesen Zahlungen entgehen. Nun sehen Kritiker das Leistungsschutzrecht scheitern.

Nicht betroffen vom Streit sind populäre Websites wie spiegel.de, faz.net, sueddeutsche.de oder handelsblatt.com, da diese nicht gegen die bestehenden Snippets auf Google News und in der Google-Suche vorgegangen sind.

ps/dpa


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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