
Vera Int-Veens Mietpreller: RTL gibt Verstoß zu
RTL wird von den Medienwächtern - ein bisschen - gerüffelt: Vera Int-Veens "Mietprellern auf der Spur" hat im Sommer gegen journalistische Grundsätze verstoßen. Der Sender zeigt Einsicht.
Es war doch nicht in Ordnung, was bei RTL Anfang Juli in einer Folge der Reihe "Mietprellern auf der Spur" mit Moderatorin Vera Int-Veen über den Bildschirm gelaufen ist. Die zuständige Kommission der Medienanstalten, die ZAK, hat die Sendung jetzt beanstandet. Dabei hat Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen "Mietprellers" mit Fernsehteam betreten – für die Zuschauer offensichtlich nach Zustimmung des Bewohners. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt - was in Online-Mitschnitten schnell bewiesen war. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze", urteilt die ZAK am Dienstagnachmittag. Und: RTL hat den Verstoß laut den Medienwächtern eingestanden.
Somit kommen die Kölner glimpflich davon. Die für RTL zuständige niedersächsische Medienanstalt NLM hat ursprünglich in Hannover ein Verfahren eingeleitet und geprüft, ob "ein Anfangsverdacht in Bezug auf die Verletzung rundfunkrechtlicher Bestimmungen" vorliege. Die NLM hat nach eigenen Angaben so einen Fall noch nicht vorliegen gehabt. Im Frühjahr hat RTL schon einmal Ärger mit den Medienbehörden. Die Kölner haben einen Bußgeldbescheid über insgesamt 30.000 Euro kassiert, nachdem eine Mutter in der Sendung "Super Nanny" ihre beiden Kleinkinder vor laufender Kamera schlug - ohne dass das RTL-Team einschritt. Schlussendlich haben die Kölner bezahlt, als Schuldeingeständnis wollte er es aber nicht verstanden haben.