Auch die Mediengruppe Hubert Burda, wie Springer ein vehementer Verfechter eines Leistungsschutzrechtes, gestattet vorläufig die Anzeige ihrer Inhalte und behält sich vor, "diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen". "Wir entscheiden selbst, unter welchen Bedingungen unsere Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren gewerblich verwertet werden dürfen", erklärte das Unternehmen. Auch Burda möchte die technischen Fragen zur Lizenzierung abarbeiten und dabei klären, "ob eine kollektive Verwertung sinnvoll sein könnte", wovon Burda bislang ausgeht.

Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei.

Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem "Snippet" die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im LSR ist von "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen.