
Verleger bekräftigen Forderung nach Leistungsschutzrecht
In einer Anhörung am Montag durften Vertreter von Zeitschriften- und Zeitungsverlagen ihre Argumente für ein Leistungsschutzrecht für Online-Inhalte vortragen.
Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben nach dem Anhörungstermin am Montag im Bundesjustizministerium ihre Position zum Leistungsschutzrecht für Verlage bekräftigt. „Der Gesetzgeber sollte den Verlagen im Interesse der freien Presse, die für Demokratie und Wissensgesellschaft unverzichtbar ist, die Chance zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung geben“, erklärte VDZ-Präsident Hubert Burda in einer gemeinsamen Erklärung beider Verbände. "Wir begrüßen, dass sich das Bundesministerium der Justiz ausführlich dieser wichtigen Thematik angenommen und die Argumente der Verlage angehört hat“, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen.
In der Anhörung hatten die Vertreter der Verlage noch einmal ausführlich ihre bekannte Argumentation vorgetragen: Das Leistungsschutzrecht sei notwendig, um neue Geschäftsmodelle zu entwicklen und neue Vertriebserlöse zu erzielen. Allein mit Werbung seien die aufwändigen Info-Inhalte im Internet nicht zu finanzieren, so die Verlage. Ein Dorn im Auge der Print-Häuser sind deshalb News-Aggregatoren wie vor allem Google, die die Verlagsinhalte für eigene Überblicks-Angebote nutzen und damit Geschäfte machen. "Von Presseverlagen bereitgestellte Onlineinhalte werden gerade auch im gewerblichen Bereich umfassend genutzt und ersetzen zum Teil die Lektüre und so auch den Erwerb der gedruckten Presse", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Die Journalistenverbände haben die Verleger im Kampf um das Leistungsschutzrecht grundsätzlich unterstützt. Autoren sollen nach dem Willen der Verlage an den Erlösen einer zu gründenden Verwertungsgesellschaft beteiligt werdem. Hierzu laufen derzeit noch Verhandlungen. Vertreter von Digitalverbänden äußerten sich in der Anhörung kritisch zum Ansinnen der Verlage.
Hintergrund des Termins im Jusitzministerium ist der Koalitionsvertrag. Dort hatten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP darauf verständigt, ein Leistungsschutzrecht für Verlage anzustreben.