Die Ergebnisse von Wählerbefragungen dürfen am Wahlsonntag erst nach der Schließung der Wahllokale bekannt gegeben werden. Eine Vorab-Veröffentlichung kann mit bis 50.000 Euro Strafe geahndet werden. Bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und dem Saarland Ende August waren eineinhalb Stunden vor Schließung der Wahllokale Zahlen ”gezwitschert“ worden, die teilweise recht nah an den tatsächlichen Ergebnissen waren.


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.