Das Aussehen, das Design eines Produkts kann der Erfinder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München als Geschmacksmuster eintragen lassen. Voraussetzung: Es muss neu und "eigenartig" sein - also eigen in der Art. Neu ist das Produkt wohl, aber wie eigenartig ist ein Ei? "Wir wollen natürlich nicht die Eiform für uns reklamieren", sagt der Jurist. "Wir meinen aber, das Schaumkuss-Ei ist eigenartig, weil alle anderen Schaumküsse anders aussehen." In der Begründung heißt es konkret: "Das Schaumei weist die Form eines Ei-Segments auf. Vier Fünftel eine Eiform, an dessen Ende an der Schnittkante eine kreisförmige Platte mit beiger Oberfläche bündig abschließt." Und weiter: „Im Auge des Betrachters ergibt sich eine neue Form eines Gebäcks, die noch nie so produziert wurde. Anders als die übliche Schaumkussform, wie sie in Deutschland und anderen Industriestaaten seit langer Zeit genutzt wird.“

Storck will sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Fall äußern. Das Unternehmen hatte nach Angaben seines Chefs Axel Oberwelland in Medien 2012 einen Umsatz von 1,8 Milliarden Euro und etwa 5000 Beschäftigte, davon 2000 im westfälischen Halle, 1000 in  Berlin und 900 im thüringischen Ohrdruf.

Mit 600 Patentverfahren pro Jahr liegt das Landgericht Düsseldorf im bundesweiten Vergleich mit Abstand vorn. Um die vielen Prozesse schnell zu bearbeiten, kam im März eine dritte Patentkammer dazu. In der Landeshauptstadt haben sich schon Apple und Samsung beharkt, auch der Streit über den Fleckenpudding "Paula" von Dr. Oetker und die vermeintliche Kopie "Flecki" von Aldi Süd wurde hier verhandelt. (dpa/fs)


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.