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Verurteilung:
Werbetexter aus München will nackt einen Döner kaufen

Spaß nach der Agenturfeier: Weil er splitterfasernackt und betrunken durch München lief und sich gegenüber Polizisten "irgendwie animalisch" verhielt, ist ein junger Münchner Werbetexter jetzt verurteilt worden.

Text: Frauke Schobelt

1. November 2012

Das hemmungslose Feiern bei einer Agenturparty hat für einen jungen Münchner Werbetexter jetzt ein Nachspiel - er musste sich vor Gericht verantworten. Denn er lief nicht nur splitterfasernackt und betrunken in München herum, um sich einen Döner zu kaufen. Sondern benahm sich danach gegenüber sehr fürsorglichen Polizisten auch noch "irgendwie animalisch", wie der 30-Jährige laut "Süddeutsche Zeitung" vor Gericht selbst einräumte. 

Der Reihe nach: Am 27. Juni hat sich der Werbetexter (laut SZ ein "gemütlicher Typ, gut aufgelegt") bei einer Agenturfeier heftig betrunken. Vor Gericht erinnert er sich an sechs Bier, vier Cocktails und dann noch "Sekt aus der Flasche". Trotzdem schaffte er es irgendwie nach Hause in die Maxvorstadt, wo er gegen 2 Uhr mit einem Bärenhunger erwachte. Völlig nackt, mit 3,50 Euro in der einen Hand und dem Wohnungsschlüssel in der anderen, wanderte der Mann durch das nächtliche München Richtung Hauptbahnhof und Dönerbuden. Als er quer über den Bahnhofsvorplatz schlenderte - "die Taxifahrer dort kriegten sich vor Lachen kaum mehr ein" - passierte er auch die Bahnhofswache der Polizei. Obwohl sich offenbar niemand belästigt fühlte, entschieden die Beamten, den Werbetexter zurück ins Bett zu bringen. Und kümmerten sich rührend: Sie hüllten ihn in eine Decke, kauften ihm seinen Döner und fuhren ihn im Polizeifahrzeug zurück.

Jetzt kommt das "Animalische" ins Spiel. Denn der Angeklagte wusste diese gute Tat offensichtlich nicht zu würdigen, sondern ließ seinen Blähungen im Wagen freien Lauf, schlug die Decke zur Seite und "fummelte" an sich herum. Das reichte den Polizisten, er landete in der Ausnüchterungszelle.

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war. Obwohl er sich betrunken schon zwei Vorstrafen einhandelt hatte - wegen einer Prügelei und Sachbeschädigung - kam er mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon. Und dem Hinweis des Richters, den Alkohol schnell in den Griff zu bekommen. 


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Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.


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