Das Möbelhaus argumentiert außerdem, dass auch andere Unternehmen schon Werbeaktionen mit Wetten verbunden hätten - und dies sei nicht beanstandet worden. Und in der Tat: Während der Fußball-WM 2010 gab es eine "Fan-Bahncard" der Deutschen Bahn, deren Gültigkeitsdauer an die Tore der deutschen Mannschaft geknüpft war. Auch Media Markt gewährte Rabatte bei Siegen des Teams und versprach "Fernseher für umsonst". Aktuell wirbt ebenfalls ein Möbelhändler - Möbel Kraft - mit einer "Schön-Wetter-Garantie" für Gartenmöbel. Wer vom 5. bis 27. April Gartenmöbel im Wert ab 50 Euro kauft, erhält einen Einkaufsgutschein, wenn es am Pfingstwochenende regnet. Für jeden Regentag gibt es 25 Prozent des Einkaufswertes zurück, regnet es an allen vier Tagen, gibt es 100 Prozent in Gutscheinform. Die Werbe-Wetten sind so beliebt, dass sich die Unternehmen gegen das Risiko einer Gewinnausschüttung sogar versichern lassen können.

Zulässige Werbeaktion oder Glücksspiel? Das Verwaltungsgericht Mannheim wird vielleicht für mehr Klarheit sorgen in diesem strittigen Punkt. Das Urteil wird Anfang nächster Woche verkündet.


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.