
Wettbewerbszentrale mahnt Opel wegen Garantiewerbung ab
Die lebenslange Garantie, die Opel gerade auf allen Kanälen verspricht, ist laut der Wettbewerbszentrale "irreführende Blickfangwerbung". Bis Donnerstag soll der Autobauer nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ansonsten will die Wettbewerbszentrale vor Gericht gehen.
Im Prinzip war es nur eine Frage der Zeit, bis die Konkurrenz wegen der aktuellen Opel-Werbung auf die Barrikaden geht. Jetzt hat die Wettbewerbszentrale Opel wegen der Werbekampagne zur lebenslangen Garantie abgemahnt. "Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine lebenslange Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird", erklärt Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Opel ist nun aufgefordert, bis Donnerstag eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Wenn keine Einigung erzielt wird, will die Wettbewerbszentrale Klage bei Gericht einreichen.
Opel wirbt derzeit in verschiedenen Medien mit: "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel". In Printanzeigen und im Internet wird unterhalb des Slogans das mathematische Zeichen ∞ für "unendlich" in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb der Unendlich-Schleife steht der Schriftzug "Lebenslange Garantie". Die Kreation stammt von McCann Erickson.
Lediglich in einem Sternchenhinweis werde darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht lebenslang gilt, moniert die Wettbewerbszentrale. Denn Opel gewährt die Garantie bis zu einer Laufleitung des Fahrzeugs von 160.000 km. Danach ersetzt der Autobauer nur noch 50 Prozent der Materialkosten bei einer Reparatur und auch nur bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs.
Bei einer „lebenslangen“ Garantie erwarte der Verbraucher allerdings, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens, meint dagegen die Wettbewerbszentrale.
Münker weiter: "Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf." Eine Lüge könne nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden. Opel sei hier in der Absicht, den PKW-Absatz anzukurbeln über das Ziel hinaus geschossen.
"Wir beanstanden nicht die PKW-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung "lebenslang", die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen", so Münker.