Bei einer „lebenslangen“ Garantie erwarte der Verbraucher allerdings, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens, meint dagegen die Wettbewerbszentrale.

Münker weiter: "Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf." Eine Lüge könne nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden. Opel sei hier in der Absicht, den PKW-Absatz anzukurbeln über das Ziel hinaus geschossen.