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VDZ zum Whitelisting-Urteil:
Zeitschriftenverleger stufen Adblocker als "Wegelagerei" ein

Der VDZ verurteilt das Whitelisting, das Freikaufen vom Adblocking, als "erpresserisch".

Text: Petra Schwegler

30. Juni 2016

Stephan Scherzer: Adblocker per Gesetz eindämmen.
Stephan Scherzer: Adblocker per Gesetz eindämmen.

Foto: VDZ

Werbeblocker sind für Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), ein bleibendes Ärgernis. Die Verlage machten es genau richtig, sie gingen den juristischen Weg, sagte er der Nachrichtenagentur "dpa". "Was die Adblocker-Anbieter machen, das ist Wegelagerei unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes." Das so genannte Whitelisting, bei dem sich Unternehmen der Werbebranche davon freikaufen können, von entsprechender Software geblockt zu werden, sei erpresserisch.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte das Whitelisting am vergangenen Freitag für unzulässig erklärt - nicht aber das Blockieren von Werbung generell. Lediglich das Geschäftsmodell des Adblocker-Anbieters Eyeo war dabei konkret vor Gericht im Verfahren gegen Bild.de gescheitert.

Als Ultima Ratio sei ein gesetzliches Verbot wünschenswert, sagte Scherzer nun. "Die Verlage sind aber nicht nur die, die vor Gericht ziehen, sondern auch die, die ihren Usern erklären, was da passiert. Und wir haben bei großen Verlagen damit gute Erfahrungen gemacht, die Zahl der Adblocker-Nutzer geht dann runter", so der VDZ-Manager.

Doch auch ein Umdenken bei der Kreation von Online-Reklame fordert Scherzer. Notwendig sei eine Kreativdiskussion in den Agenturen, darüber, wie man bessere, modernere Werbung macht, betonte der Printvertreter.

ps/dpa


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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