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dapd-Zoff: dpa nicht mehr "Qualitätsführer"

Billiger: Die Nachrichtenagentur dpa verzichtet auf das Label und will "lieber in Qualität als in Rechtsstreit mit dapd" investieren. Als Zugeständnis will die dpa das aber nicht verstehen.

Text: Petra Schwegler

21. April 2011

Die Nachrichtenagentur dpa hat am Donnerstag eine Unterlassungserklärung abgegeben, wonach sie künftig in Pressemitteilungen auf den Begriff "Qualitätsführer" verzichten wird. Dazu haben sich laut einer Mitteilung in eigener Sache Geschäftsführung und Chefredaktion entschlossen, "um einen erneuten, aufwändigen und langwierigen Rechtsstreit mit dapd zu vermeiden", wie es heißt. "Wir investieren lieber in die Qualität unseres Angebotes als in langwierige juristische Auseinandersetzungen mit dapd", erklärt dazu dpa-Geschäftsführer Michael Segbers. Er hält in Hamburg aber auch fest: Ein Zugeständnis in der Sache sei damit nicht verbunden.

Der Streit schwelt seit Langem. Die dpa hat sich in der Vergangenheit unter anderem in Pressemitteilungen als "Markt- und Qualitätsführer" bezeichnet. Während ersteres von der dapd akzeptiert werde, störe sie sich an dem Begriff des "Qualitätsführers", so die dpa. Daher hat dapd vor dem Landgericht Köln ein Hauptsacheverfahren angestrengt, in dem kürzlich der erste mündliche Termin stattgefunden hat.

Die dpa zeigt sich in ihrer Mitteilung weiterhon davon überzeugt, "aus Sicht der Redaktionen bei Berichterstattung und Angebot gegenüber der dapd regelmäßig besser abzuschneiden". Dies habe die dpa im Prozess auch dargelegt und mit zahlreichen Beispielen unter Beweis gestellt, heißt es. Allerdings hat die zuständige Kammer des Landgerichts hat aber zur Klärung dieser Punkte eine vergleichende Studie und ein Gutachten gefordert, um "detaillierte Kriterien für die Qualität von Nachrichtenagenturen zu bestimmen". Dem Aufwand will die dpa entgehen und kündigt dafür an, "das Geld ihrer Kunden und Gesellschafter nicht weiter für aufwendige Beweis-Prozesse auszugeben." Über journalistische Qualität solle der Markt entscheiden, nicht das Gericht, heißt es abschließend. Billiger ist es daher, wenn die dpa zur Beendigung des Rechtsstreites eine entsprechende Unterlassungserklärung abgibt.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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