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ddp-AP-Fusion: dpa ruft Kartellamt an

Die Deutsche Presse-Agentur rückt dem Deutschen Depeschendienst nun auch mit dem Bundeskartellamt zuleibe. Nach Auffassung der dpa hätte der ddp die Fusion mit der deutschen AP-Dependence anmelden müssen.

Text: Julia Kloft

7. April 2010

Nach einer Verleumdungsklage rückt die Deutsche Presse-Agentur dem Deutschen Depeschen-Dienst mit dem Bundeskartellamt zuleibe. Die dpa habe die Wettbewerbshüter zur Überprüfung der Fusion von ddp und dem deutschsprachigen Dienst der US-Nachrichtenagentur AP angerufen, teilt die Nachrichtenagentur mit.

Die ddp-Eigentümer und Finanzinvestoren Peter Löw und Martin Vorderwülbecke hatten im Dezember die deutsche Dependence von AP übernommen, diesen Vorgang aber nicht bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet. "Der Zusammenschluss unterliegt jedoch der deutschen Fusionskontrolle", zitiert die dpa Thorsten Mäger von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Hengeler Mueller.

Der ddp weist diese Aussage zurück. Die Fusion von ddp und dem deutschen AP-Ableger (jetzt DAPD) im Dezember 2009 hätte nicht dem Kartellamt gemeldet werden müssen. "Eine intensive juristische Prüfung ist seinerzeit natürlich erfolgt", sagt ein Sprecher. Nach einer Klage wegen "Anschwärzens" sei dies das zweite Mal innerhalb von sechs Tagen, dass dpa gegenüber dem Mitbewerber ddp juristische Mittel bemühen will.

Der dpa-Anwalt argumentiert, infolge der Fusion reduziere sich die Zahl der Wettbewerber bei deutschen Nachrichtenagenturen erheblich. Dies berühre erkennbar die Angebotsvielfalt der Presse. Weiter bemängelt Mäger, dass im Fall ddp Finanzinvestoren zwei marktrelevante Nachrichtenagenturen kontrollierten, die den Erwerb als Investment und nicht als öffentliche Aufgabe ansehen. Zudem sei AP Deutschland bislang von einer nicht profitorientierten Genossenschaft mit weit über 1.000 Mitgliedern kontrolliert worden. "Nach dem Zusammenschluss werden die zwei Nachrichtenagenturen von zwei Privatpersonen kontrolliert."


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Autor: Julia Kloft

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