Kartellverfahren:
Amazon lockert die Daumenschrauben bei den Händlern
Amazon wird künftig die angeschlossenen Händler nicht mehr dazu verdonnern können, grundsätzlich zum günstigsten Preis anzubieten. Das geschieht offenbar auf massiven Druck des Bundeskartellamts.
Amazon wird künftig die angeschlossenen Händler nicht mehr dazu verdonnern können, bei dem Online-Shop zum günstigsten Preis anzubieten. Das geschieht offenbar auf massiven Druck des Bundeskartellamts. Eine entsprechende Mitteilung des Amtes besagt, dass Amazon nach eigenen Angaben bereits einen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert habe. Bislang durften die Händler ihre Ware auf keiner anderen Plattform günstiger anbieten als bei Amazon.
Die Änderung könnte den Wettbewerb im E-Commerce deutlich ankurbeln. Ob sie allerdings reichen, um das Bundeskartellamt zufrieden zu stellen, ist noch ungewiss. Kartellamts-Chef Andreas Mundt ließ verlauten, dass die Behörde jetzt die Maßnahmen erst einmal prüfen werde, um das entsprechende Verfahren gegen Amazon beizulegen, das immerhin schon seit 2010 schwelt. Mundt betonte, dass es für die Einstellung erforderlich sei, dass Amazon "endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht." Dies werde alles noch geprüft.