Kadi gibt Hulu-Pendant einen Korb: Schlechte Karten für RTL und ProSiebenSat.1
Wohl vergeblich kämpfen ProSiebenSat.1 und RTL vor dem Kadi um ihr Joint-Venture für eine gemeinsame Web-Plattform. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht lehnt sich an das Veto des Bundeskartellamts an...
Das Internet-Fernsehen aus kommerzieller TV-Hand ist fast nicht mehr zu stemmen: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht folgt am Mittwoch der Argumentation des Bundeskartellamts, das das Vorhaben vor gut einem Jahr verboten hat. Die konkurrierenden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL wollten eine gemeinsame senderoffene Internet-Plattform durchsetzen, auf der - wie bei den "Mediatheken" der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz - nachträglich verpasste Sendungen angesehen werden können. Sie haben gegen den Kartellamtsbescluss ein Veto eingelegt. Die Entscheidung des Gerichts soll am 20. Juni verkündet werden.
Unterstützung kommt von der Landesanstalt für Medien NRW, die das Kartellamts-Verbot kritisiert hatte: Es spiele lediglich Anbietern wie Hulu und Google in die Hände. Schließlich hätten auch die öffentlich-rechtlichen Sender entsprechende "Mediatheken". Ende April wollen ARD und ZDF ihre gemeinsame Video-on-Demand-Plattform "Germany's Gold" gründen.
Das Portal von RTL und ProSiebenSat.1 sollte kostenlos, aber werbefinanziert sein und vor allem Shows und Serien abspielen - ganz nach dem Vorbild des amerikanischen Anbieters Hulu. Das Bundeskartellamt hat dagegen entschieden, weil damit das "marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. Beide verfügten zusammen über einen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent.
Dem widersprechen die beiden Medienunternehmen, sie sehen keinen Kartellverstoß. Von einem Duopol könne keine Rede sein, da sie ja im Fernsewettbewerb hart konkurrierten. Außerdem könnten sich auf der Plattform auch kleinere Anbieter präsentieren.
ps/aj/dpa