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Werberecht:
Werbe-Kennzeichnung: "Influencer-Gesetz" soll für Klarheit sorgen

Die Bundesregierung reagiert auf die unklare Rechtslage bei Influencer-Werbung: Ein spezielles "Influencer-Gesetz" soll die grassierende Verunsicherung beseitigen.

Text:

12. Juni 2019

Cathy Hummels hat vor dem Münchner Landgericht eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb abgewehrt.
Cathy Hummels hat vor dem Münchner Landgericht eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb abgewehrt.

Foto: Instagram

Werbebotschafter im Internet sollen endlich mehr Rechtssicherheit bekommen. Dazu plant die Bundesregierung nun eine spezielle gesetzliche Regelung.

Die Frage, wann der Post eines Influencers, etwa auf Instagram, als Werbung zu kennzeichnen ist, soll mithilfe des geplanten Gesetzes eindeutiger als bisher beantwortet werden. Das sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen, am Dienstag dem ZDF.

"Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen", erklärte Billen. "Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird."

Das Justizministerium reagiert damit auf ein Urteil des Landgerichts München, das Ende April Aufsehen erregt hat. Die Influencerin Cathy Hummels musste sich dabei für einen ihrer Instagram-Beiträge vor Gericht verantworten. Das Landgericht wies die entsprechende Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb jedoch ab. Informierte Nutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, hieß es zur Begründung. Daher handele es sich in dem konkreten Fall nicht um unlautere Werbung. (dpa/mw)

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