Um die Einhaltung der Selbstverpflichtung sicherzustellen, wurde ein achtköpfiger Beschwerdeausschuss mit Experten aus allen vier Marktbereichen gewählt. Dieser Ausschuss prüft Hinweise zu Verstößen gegen den Code of Conduct und steht darüber hinaus auch als Ansprechpartner insbesondere für beteiligte Unternehmen zur Verfügung.

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