Über die Neuregelung des Rundfunkbeitrags haben bereits mehr als 30 Verwaltungsgerichte und sieben Oberverwaltungsgerichte in Deutschland entschieden. Fast alle Urteile ergingen bisher in Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden der Sendeanstalten. Ein Urteil zweiter Instanz im Fall eines Unternehmens sprach im vergangenen Mai das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Es wies die Klage des Discounters Netto ab. Das Verfahren ist jetzt in höchster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Dort wird voraussichtlich auch die Sache Sixt gegen den Bayerischen Rundfunk landen, wie Klägeranwalt Holger Jacobj ankündigte. Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich.