CDU und FDP planen Leistungsschutzrecht für Printhäuser
Die schwarz-gelbe Koalition möchte Verlagen ein Leistungsschutzrecht zur "Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" zusichern. Eine entsprechende Passage findet sich im Entwurf des Koalitionsvertrags.
Die schwarz-gelbe Koalition hat in der kommenden Legislaturperiode offenbar die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage auf der Agenda. Der Journalist und Medienberater Robin Meyer-Lucht zitiert auf seinem Internetportal Carta aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags. "Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkmittler. Wir streben daher die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an", heißt es darin.
Die Sätze entstammten einer Vorlage, über die sich die Parteivorsitzenden aktuell noch abschließend beraten. Bis Freitag sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Mit einer Veränderung des Abschnitts durch die Parteispitzen sei nach Einschätzung von Beobachtern nicht zu rechnen. Das von den Verlagen seit Monaten geforderte sogenannte Leistungsschutzrecht soll den Printhäusern eigene Rechte an ihren Veröffentlichungen zusichern, die über den bisherigen Schutz des Urheberrechts hinausgehen.